Die Höhe der Anwaltskosten bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).  Bei gerichtlicher und außergerichtlicher Tätigkeit werden die Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG abgerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sofern Sie rechtschutzversichert sind, rechnen wir auch gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Wir informieren Sie über die anfallenden Anwaltsgebühren.